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Nach «Hammerskins»-Razzien zwei Ermittlungsverfahren in MV

Die großangelegten Razzien gegen die rechtsextremistischen «Hammerskins Deutschland» hatten Aufsehen erregt. In MV war ordentlich Beweismaterial zusammengekommen. Die Ermittlungen laufen.
Ermittlungen gegen «Hammerskins» in Mecklenburg-Vorpommern
Polizisten gehen zur Sicherung von Beweismitteln zu einem Haus, vor dem ein Gartenzaun mit rostigen Stahlhelmen steht. © Jens Büttner/dpa/Archivbild

Gut sechs Monate nach dem Verbot der rechtsextremistischen «Hammerskins Deutschland» und bundesweiten Razzien gegen den Verein gehen die Ermittlungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter. Wegen sichergestellter Gegenstände hätten Polizeibehörden Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft von Mecklenburg-Vorpommern in Rostock auf Anfrage mit. «Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind in diesem Zusammenhang zwei Ermittlungsverfahren anhängig.»

Die Ermittlungen stünden jeweils aber noch am Anfang. «Auch ist die sachverständige Auswertung der sichergestellten Gegenstände noch nicht abgeschlossen.» Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man darüber hinaus keine Einzelheiten nennen, etwa zu den Beschuldigten. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Durchsuchungen im September auf der Grundlage des Vereinsverbotes und nicht auf Antrag der Staatsanwaltschaften im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren erfolgt seien.

Hunderte Einsatzkräfte hatten am 19. September in zehn Bundesländern Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Vereins und regionaler Ableger durchsucht. In Mecklenburg-Vorpommern waren fünf Objekte in Jamel und Grevesmühlen bei Wismar, auf der Insel Usedom sowie in Anklam durchsucht worden. Nach früheren Angaben des Schweriner Innenministeriums waren Klein- und Langwaffen, Messer und Sprengstoff sichergestellt worden. Die beschlagnahmten Gewehre waren demnach teilweise funktionsfähig. Damals war die Rede von Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein «Hammerskins Deutschland» und dessen regionale Ableger verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung.

© dpa
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